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RECHTSGEBIETE - ERBRECHT - 10.02.08Neues Erbrecht, neues Erbschaftssteuerrecht, besteht Handlungsbedarf?Am 02.07.2009 hat der Bundestag die Erbrechtsreform beschlossen. Das neue Erbrecht soll auf die neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und auf ungeänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen eingehen. Dabei sollte die familiäre Verantwortung innerhalb der Familie, auf der das Pflichtteilsrecht beruht, bestehen bleiben, aber die Pflichtteilsentziehungsgründe sollen modernisiert werden. Au-ßerdem soll das neue Recht auf die steigende Anzahl pflegebedürftiger Personen reagieren. Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen:
ErbschaftssteuerreformAm 01.01.2009 tratt das neue Erbschaftssteuergesetz in Kraft. Die persönlichen Freibeträge für enge Verwandte sind
Bei weiteren entfernten Verwandten wie zum Beispiel Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, dem geschiedenen Ehegatten und allen übrigen Erwerbern wurde zwar der Freibetrag auf 20.000,00 € angehoben, jedoch wurde der Steuersatz erheblich erhöht. Die Werte der vererbten Sachen (Betriebsvermögen, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, usw.) werde in Zukunft zu den üblichen Verkehrspreisen bewertet. Beispiel: Dem nicht verwandten Freund wir ein Haus im Wert von 300.000 € vererbt. Bisher war das Haus steuerlich nur ca. 200.000 € wert. Nach Abzug des Freibetrages von 5.200,00 €, musste der Restbetrag mit 23 % versteuert werden, was einen Betrag von 44.804,00 €. In Zukunft muss der Freund 300.000 € - 20.000,00 € Freibetrag = 280.000,00 €, hiervon 30 % somit 84.000, 00 € bezahlen (fast das doppelte im Vergleich zum alten Recht). Sollte man beabsichtigen weitere Verwandte oder Freunde zu bedenken, wäre daher zu prüfen, ob man nicht schon vor der Steueränderung überträgt.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Rolf Fidler |
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