Handelsrecht

Handelsrecht

Mit dem Begriff Handelsrecht, das sich als ein spezielles Privatrecht beschreibt, ist die Ganzheit der Rechtsnormen für Selbständige/Kaufleute/Unternehmer/Handwerker/Dienstleister usw. gemeint bzw. Verträge bei denen einer der Genannten beteiligt ist, auch wenn u.U. auf der anderen Seite ein Verbraucher/Privatmann beteiligt ist.

Typische Mandate sind:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher oder für Unternehmen als Kunden
  • Lieferverträge
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertriebsrecht
  • Franchise
  • Internationaler Handelskauf

Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

Typische Mandate sind:

  • Existenzgründunge, Unternehmensgründungen
  • Gesellschaftsverträge: Gesellschaft bürgerlichen Recht, Praxisverträge, OHG,KG. GmbH & Co.KG, Partnerschaftsgesellschaft, ARGEs
  • Beteiligungen an Gesellschaften
  • Umstrukturierungen
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Unternehmenskauf, -verkauf auch nur von Teilen

Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Rolf Fidler