Organspendeerklärung

Organspendeerklärung

In Deutschland herrscht ein großer Mangel an Spendeorganen. Derzeit warten ca. 14.000 Menschen auf die Transplantation von Niere, Herz, Leber, Pankreas oder Lunge. Trotzdem sieht das deutsche Transplantationsgesetz keine Handlungspflichten des Bürgers im Zusammenhang mit der Organspende vor. Es gibt also in Deutschland keine Regelung, die eine Organentnahme ohne weiteres bei solchen Personen ermöglichen würde, die einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Organe erst entnommen werden, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Tod feststellen.

Liegt keine schriftliche Erklärung des Betroffenen zur Organentnahme vor, so entscheidet der „nächste Angehörige“ des möglichen Organspenders über das ja oder nein zur Organentnahme. Der Angehörige hat bei seiner Entscheidung zwar den mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders zu beachten, das ändert aber nichts daran, dass den Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation die Last der Entscheidung trifft. Daher ist es wichtig vorher schriftlich erklärt zu haben, ob man eine Organspende wünscht oder nicht.

Oft wird dieser Punkt mit in einer Patientenverfügung mit geregelt und ein Bevollmächtigter dazu ermächtigt, die Organspendeentscheidung zu treffen oder die Einhaltung der Organspendeerklärung des Patienten zu überwachen.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Rolf Fidler