Verkehrs Zivilrecht

Verkehrs Zivilrecht

Beschreibung des Verkehrsrechts

Verkehrsrecht ist eine komplexe Materie, bei der mehrere Rechtsgebiete zur Lösung eines Falls angewandt werden können, beispielsweise das Schadens- Haftungsrecht im Zivilrecht, das Versicherungsrecht, so zum Beispiel bei Teil- und Vollkaskofällen oder das Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht bei bewährten Bußgeldtatbeständen, u.a. bei erhöhter Geschwindigkeit oder auch bei Straftaten, so u.a. bei Fahrerflucht. Auch das Verwaltungsrecht kommt zur Anwendung, wenn es um die Überprüfung der Fahreignung geht oder um eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden muss.

Dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind beispielsweise folgende Fallgestaltungen:

  • Fahrzeugschäden/ Fahrzeugunfälle
  • Schadensersatzansprüche unter den Parteien
  • Umweltschäden
  • Ansprüche auf Schmerzensgeld
  • Erwerbsschäden
  • Haushaltsführungsschäden
  • Unterhalts- und Personenschäden

Aus dem Vertragsrecht sind angeführt der:

  • Fahrzeugkaufvertrag
  • Fahrzeugleasingvertrag

Im Versicherungsbereich ist die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung maßgebend. Ebenso bedeutungsvoll sind das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie das Verkehrsverwaltungsrecht in der streitigen Auseinandersetzung mit den staatlichen Behörden. Hinzu kommen viele Besonderheiten in spezifischen Fallgestaltungen, so u.a. bei Unfällen mit Auslandsbezug, arbeitsrechtliche Bezüge zum Verkehrsrecht, beim Gefahrguttransport oder auch bei verkehrstechnischen Sachfragen und Erstellung von Gutachten, das Berufsrecht für Verkehrsrechtler, als auch steuerrechtliche Fragen.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Jürgen Prill