Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht gliedert sich in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundsätze der Verwaltung und ihres Handelns fest. Die Regelungen des besonderen Verwaltungsrechts sind auf die Erfordernisse der einzelnen Verwaltungszweige zugeschnitten.

 

Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Belangen, insbesondere im Baurecht, Kommunalrecht und Beihilferecht.